Leistungen
Was wir für Sie tun können
Was die Pflegekasse zahlt, was die Krankenkasse übernimmt und was zusätzlich möglich ist — hier steht es sortiert. Welche Leistungen für Sie infrage kommen, klären wir im Erstgespräch.
Pflegekasse · SGB XI
Grundpflege
Die tägliche Unterstützung, die den Alltag wieder in Gang bringt: Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung, beim Aufstehen und beim Bewegen. Wir kommen so oft, wie es nötig ist — vom kurzen Besuch am Morgen bis zur mehrfachen Versorgung am Tag.
Abrechnung über die Pflegekasse nach Pflegegrad.
Krankenkasse · § 37 SGB V
Medizinische Behandlungspflege
Alles, was Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet, führen wir bei Ihnen zu Hause durch:
- Medikamente stellen und verabreichen
- Injektionen, auch Insulin
- Moderne Wundversorgung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Katheter- und Stomaversorgung
- Verbandwechsel und Portversorgung
Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse. Die Verordnung reichen wir für Sie ein.
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Entlastungsbetrag · § 45b SGB XI
Betreuung und Entlastung
Zeit, die nicht nach Pflege aussieht: ein Spaziergang, ein Gespräch, gemeinsam einkaufen, die Begleitung zum Arzt oder zum Amt. Für viele ist das der wichtigste Termin der Woche.
Jeder Mensch mit Pflegegrad hat Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag, der genau dafür gedacht ist. Wir rechnen direkt darüber ab — häufig entstehen Ihnen dabei keine eigenen Kosten.
Anspruch ab Pflegegrad 1.
Pflegekasse · SGB XI
Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, kochen, Wäsche waschen, die Wohnung in Ordnung halten. Wenn der Haushalt zur täglichen Hürde wird, übernehmen wir ihn — ganz oder in Teilen.
Abrechnung über die Pflegesachleistung oder den Entlastungsbetrag.
Für pflegende Angehörige · § 39 SGB XI
Verhinderungspflege
Wer zu Hause pflegt, braucht auch einmal frei. Wenn Sie krank werden, in Urlaub fahren oder einfach durchatmen müssen, übernehmen wir die Versorgung — stundenweise, tageweise oder für mehrere Wochen.
Die Pflegekasse zahlt dafür ein jährliches Budget. Viele wissen davon nichts und lassen es verfallen. Wir rechnen aus, was Ihnen zusteht.
Anspruch ab Pflegegrad 2.
Pflichtberatung · SGB XI
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen — je nach Pflegegrad halbjährlich oder vierteljährlich. Wir kommen zu Ihnen, beraten Sie und übernehmen die gesamte Dokumentation gegenüber der Pflegekasse.
Diese Besuche sind keine Kontrolle, sondern eine Gelegenheit: Oft finden wir dabei Ansprüche, von denen die Familie noch gar nichts wusste.
Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Beratung
Pflegeberatung und Anträge
Der Papierkram ist für viele die größte Hürde. Wir helfen beim Antrag auf einen Pflegegrad, bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor, stellen Anträge auf Höherstufung und kümmern uns um Hilfsmittel und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung.
Für unsere Kundinnen und Kunden kostenlos.
Was kostet das?
Das lässt sich pauschal nicht sagen — es hängt vom Pflegegrad ab und davon, was tatsächlich gebraucht wird. In vielen Fällen übernimmt die Pflege- oder Krankenkasse den größten Teil. Wir rechnen direkt mit den Kassen ab, Sie müssen sich darum nicht kümmern.
Beim ersten Besuch rechnen wir Ihnen konkret vor, womit Sie zu rechnen haben. Vorher entsteht Ihnen nichts.
Noch zu klären: Bitte prüfen: Stimmt diese Leistungsliste? Fehlen Schwerpunkte wie Intensivpflege, Palliativbegleitung, Demenzbetreuung oder 24-Stunden-Versorgung? Und besteht ein Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Pflegekassen — das gehört unbedingt prominent auf diese Seite.